Installation, Wartung und Renovierung von Biomassekesseln
Einheiten, die sich mit der Installation, Wartung und Renovierung von Kesseln befassen, müssen ein vom Qualitäts- und technischen Überwachungsbüro der Provinz ausgestelltes Qualifikationszertifikat für die Installation und Wartung spezieller Geräte erwerben, bevor sie Kesselinstallation, Wartung und Renovierung durchführen können. Vor dem Bau muss die Baueinheit eine schriftliche Mitteilung über die geplante Installation, Wartung oder Renovierung an die Sicherheitsüberwachungsabteilung für Spezialausrüstung der Gemeinde oder Gerichtsbarkeit senden und eine Mitteilung über den Beginn der Arbeiten an das örtliche Büro für Qualität und technische Überwachung auf Kreisebene- zur Akte einreichen. Nach Bekanntgabe kann mit dem Bau begonnen werden.
Abnahme der Installation, Wartung und Renovierung von Biomassekesseln
Nach Abschluss der Bauarbeiten muss die Baueinheit beim Special Equipment Inspection Institute des Qualitäts- und technischen Überwachungsbüros einen hydrostatischen Test und eine Installationsprüfung des Kessels beantragen. Nach dem Bestehen werden an der Gesamtabnahme das Büro für Qualität und technische Überwachung, das Institut für Spezialausrüstungsinspektion und das Büro für Qualität und technische Überwachung des Landkreises beteiligt sein.
Registrierung von Biomassekesseln
Nachdem der Kessel angenommen wurde, muss die Benutzereinheit gemäß den „Vorschriften zur Registrierung und Nutzungsverwaltung von Sondergeräten“ das „Registrierungsformular für Kessel (Zählung)“ ausfüllen, ihn beim Qualitäts- und technischen Überwachungsbüro registrieren und das „Registrierungszertifikat für die sichere Nutzung von Sondergeräten“ erhalten.
Betrieb von Biomassekesseln
Der Kessel muss von einer zertifizierten Person bedient werden, die eine Schulung erhalten und das „Special Equipment Operator Certificate“ erworben hat. Während der Nutzung ist die strikte Einhaltung der Betriebsabläufe, der acht obligatorischen Systeme und der sechs Anforderungen an die Aufbewahrung von Aufzeichnungen erforderlich.
Inspektion von Biomassekesseln
Heizkessel müssen einmal im Jahr einer planmäßigen Inspektion unterzogen werden, und Kessel, die keiner regelmäßigen Sicherheitsprüfung unterzogen werden, dürfen nicht verwendet werden. Die Sicherheitseinrichtungen des Kessels, einschließlich des Sicherheitsventils, müssen einmal im Jahr überprüft werden, und das Manometer muss alle sechs Monate kalibriert werden. Sicherheitseinrichtungen, die keiner regelmäßigen Prüfung unterzogen wurden, dürfen nicht verwendet werden.
Jan 05, 2026
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